Jugendschutz: Gesetzliche Alterkontrolle

Bisher wurden Spiele immer von der Unterhaltungs Software Selbstkontrolle der Videospielbranche auf eine Altersfreigabe hin geprüft. Die Alterfreigabe war jedoch nicht verbindlich. Damit soll nun Schluss sein. Die Bundesregierung will nach einer heute veröffentlichten Erklärung eine Alterskennzeichnung für Computerspiele gesetzlich verbindlich festschreiben und somit die gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei Videofilmen anwenden.

Ausserdem gilt von nun an: Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Spiele und Filme, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird insbesondere um Darstellungen von Gewalt erweitert.

Währenddessen hat Bundeskanzler Gerhard Schröder Vertreter der deutschen TV-Landschaft ins Kanzleramt eingeladen. Die Spieleindustrie will man jedoch nicht dabei haben. Jürgen Doetz, Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation, erklärte einige Fernsehmacher wollten mit „solchen Verbrechern“ nicht an einen Tisch kommen.

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hat sich gegenüber dem ZDF zu Wort gemeldet: „Es darf einfach nicht sein, dass als erster Schritt eines Computerspiels Kinder sich heraussuchen, welche Waffe sie nehmen, und dann kommt es darauf an, möglichst viele abzuknallen, bevor man abgeknallt wird. Das geht nicht, das wollen wir nicht“.
Weiter: „Ich glaube, dass wir heute eine ganze Menge von diesem Schrott, der da auf dem Markt ist, eigentlich gar nicht haben dürften.“

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