Jugendschutz: Das ist neu

Das Bundeskabinett hat der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes zugestimmt. Dies wird in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie mitgeteilt. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein zentrales Anliegen. Mit der heute im Kabinett behandelten Jugendschutz-Neuregelung wird er deutlich verbessert“, so Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie.

Was ist neu?
Die für uns Spieler wichtigsten Punkte sind:

„Analog zu der Alterskennzeichnung von Filmen und Videofilmen werden in Zukunft auch Computerspiele und Bildschirmspielgeräte mit einer Alterskennzeichnung versehen und für Kinder und Jugendliche nur entsprechend dieser Alterskennzeichnung freigegeben.“ Die Altersfreigaben sind also nun verbindlich.

„Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle wird neu geregelt. Künftig kann die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag tätig werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden.“ Das heisst wohl, dass es in Zukunft häufiger zu Indizierungen kommen wird, da nicht erst ein Antrag von einem Jugendamt oder einer anderen Einrichtung gestellt werden muss.

Für Kinder und Jugendliche wird der Zugriff auf schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellung, verboten.“ Bisher durften Jugendliche indizierte Spiele zumindest besitzen, damit ist wohl jetzt Schluss.

„Schon ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle sollen Trägermedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden.“

Das Gesetz wird wohl noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten: Spätestens bis zum 12. Juli soll der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

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