Jugendschutz ist ein sehr heikles Thema. Nicht nur der Konsum von Alkohol und Nikotin macht den Behörden zu schaffen, auch die düstere Welt der Videospiele ist ein Ernstfall. Gewaltverherrlichende Spiele wie zum Beispiel das vor allem bei jugendlichen sehr beliebte Counter-Strike sollen angeblich (!) der Grund für die steigende Anzahl an Amokläufen an Schulen sein.
Auf Games ab 18 prangte bis jetzt immer ein rotes Verbotslogo; auf Software ab 16, 12, 6 und 0 war auch eines in dem entsprechender Farbe zu finden, doch damit ist jetzt Schluss! – Zumindest für den Nintendo DS und Sonys PSP. Auf Produkten, welche ohne Alterbeschränkung oder ab 6 Jahren freigegeben sind, braucht nun keine Kennzeichnung mehr sein. Auf den höheren Stufen wie 12, 16 und 18 dürfen die „Verbote“ ab jetzt auch in Textform sein.
Ob dies den Verkauf von indizierten Spielen an Jugendliche verhindert, ist aber weiterhin fraglich, denn immerhin sind Bilder besser sichtbar als Text. Weiterhin darf das USK-Logo aber auf dem Datenträger vorhanden sein, so fern es der Entwickler gerne so möchte. Auf den Verpackungen der Spiele muss jedoch noch immer das entsprechende Logo verwendet werden.