Jugendschutzgesetz: Keine Folgen für Straftäter?

Kommen Leute, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, ungeschoren davon? Das neue abgeänderte Gesetz ist seit einiger Zeit in Kraft. Im Rahmen seiner Initiative BPjM-Klage hat Jan Petersen absichtlich das Spiel Unreal Tournament 2003 (erst ab 18 jahren freigegeben) an ein 16jähriges Mädchen verkauft und sich darauf hin selbst angezeigt. Mit dieser Aktion wollte er die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien anfechten und deren Sinn in Frage stellen.
Überraschend kommt jedoch nun die Meldung, dass das Verfahren gegen Jan Petersen eingestellt wurde. Die Begründung des Staatsanwalts lautet unter anderem: „Ich habe das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO eingestellt, weil Ihre Schuld als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.“
Nach Petersen ein „Eigentor“. Denn heißt diese Begründung nicht, dass Leute, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, ungeschoren davon kommen? Besteht kein öffentliches Interesse an der Einhaltung der bestehenden Regelung?

Was meint ihr?

Mehr Informationen und die Begründung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut gibt es in der Quelle.

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